1.1 Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
Gesundheitsanalyse des gesamten Unternehmens
- Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber/-innen dazu, auf Basis einer Beurteilung der Arbeitsbedingungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind (vgl. § 5 ArbSchG). Bei dieser Gefährdungsbeurteilung sind auch psychische Belastungen der Arbeit zu berücksichtigen (vgl. § 5 ArbSchG, Ziffer 6).
- Es gibt keine Pflicht dazu, psychische Belastungen in einer gesonderten Gefährdungsbeurteilung zu behandeln. Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung muss daher nicht als eigenständiger Prozess organisiert sein, doch es empfiehlt sich im Qualitäts- und/oder Betrieblichen Gesundheitsmanagement die psychischen Gefährdungsaspekte einmal gesondert unter die Lupe zu nehmen.
Möglichkeiten der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung im Unternehmen
Sie können verschiedene Methoden wählen. Wir stellen mit Ihnen gemeinsam für ihr Unternehmen die effizienteste Beurteilungsmöglichkeit zusammen.
- Standardisierte schriftliche Mitarbeiterbefragungen
- Beobachtung/Beobachtungsinterviews
- Moderierte Analyseworkshops